Die Klägerin bewarb sich mit Brief vom 5. Oktober 1991 als Mitarbeiterin um eine Vollzeitbeschäftigung bei dem Beklagten, der eine Praxis für Laboratoriumsmedizin betreibt und gleichzeitig Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie ist. Bei der ausgeschriebenen Stelle handelte es sich um diejenige einer Sachbearbeiterin in der Pforte. Die an diesem Arbeitsplatz zu verrichtende Tätigkeit besteht vorwiegend darin, Proben entgegenzunehmen, die zwecks Untersuchung in der Praxis des Beklagten angeliefert werden. Die Proben enthalten zum Teil infektiöses Material, werden von der Sachbearbeiterin ausgepackt, wobei Blutröhrchen zentrifugiert, geöffnet und mit Filtern versehen werden; auch wird Serum abpipettiert. Die Arbeit muß mit Handschuhen und unter Verwendung eines Mundschutzes ausgeführt werden.
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