Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 9.12.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Delbrück vom 5.12.2013 abgeändert.
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin L aus Q Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren und die Verbundsache Versorgungsausgleich bewilligt.
Die Beteiligten sind seit dem Jahr 1993 getrennt lebende Eheleute.
Der Antragsteller begehrt die Scheidung und die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Er hat mit Schriftsatz vom 16.8.2013 die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten beantragt.
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