1. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 1.500 € festgesetzt.
I.
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