Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 26.01.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Helmstedt vom 10.01.2024 aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gebühren- und kostenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich mit der sofortigen Beschwerde vom 26.01.2024 gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld wegen unentschuldigten Ausbleibens im erstinstanzlichen Termin am 10.01.2024.
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