OLG Oldenburg - Beschluss vom 26.03.2007
2 WF 55/07
Normen:
FGG § 12 ; FGG § 19 ; FGG § 33 ; BGB § 1666 ;
Fundstellen:
FGPrax 2007, 173
FamRB 2008, 41
FamRZ 2007, 1574
NJW 2008, 85
NJW-RR 2007, 1515

Anordnung der Untersuchung eines Elternteils auf Alkoholkrankheit im Sorgerechtsverfahren zulässig?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.03.2007 - Aktenzeichen 2 WF 55/07

DRsp Nr. 2007/12685

Anordnung der Untersuchung eines Elternteils auf Alkoholkrankheit im Sorgerechtsverfahren zulässig?

»Im Sorgerechtsverfahren ist die Anweisung an einen Elternteil, sich beim Gesundheitsamt auf eine mögliche Alkoholerkrankung untersuchen zu lassen, mangels Rechtsgrundlage nicht zulässig.«

Normenkette:

FGG § 12 ; FGG § 19 ; FGG § 33 ; BGB § 1666 ;

Entscheidungsgründe:

Der Antragsteller beantragt, der Antragsgegnerin das Sorgerecht für die beiden Kinder C... und J... R..., deren Vater der Antragsteller ist, zu entziehen und auf ihn zu übertragen. Er begründet diesen Antrag damit, dass eine Übertragung des Sorgerechtes wegen einer bei der Antragsgegnerin vorliegenden Alkoholproblematik erforderlich sei.

Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht der Antragsgegnerin aufgegeben, sich beim Gesundheitsamt auf eine mögliche Alkoholerkrankung untersuchen zu lassen. U.a. seien im Zuge dieser Untersuchung Leberwerte aufzunehmen, um den Grad einer möglichen Alkoholerkrankung festzustellen. Ihr sind zum Zwecke dieser Untersuchung drei Termine vorgeschlagen worden. Ferner ist ihr aufgegeben worden, sich für den Fall der Nichteinhaltung der vorgeschlagenen Termine mit einer Frist bis zum 14.3.2007 beim Gesundheitsamt zwecks Untersuchung um einen Termin zu bemühen.