Der Antragsteller beantragt, der Antragsgegnerin das Sorgerecht für die beiden Kinder C... und J... R..., deren Vater der Antragsteller ist, zu entziehen und auf ihn zu übertragen. Er begründet diesen Antrag damit, dass eine Übertragung des Sorgerechtes wegen einer bei der Antragsgegnerin vorliegenden Alkoholproblematik erforderlich sei.
Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht der Antragsgegnerin aufgegeben, sich beim Gesundheitsamt auf eine mögliche Alkoholerkrankung untersuchen zu lassen. U.a. seien im Zuge dieser Untersuchung Leberwerte aufzunehmen, um den Grad einer möglichen Alkoholerkrankung festzustellen. Ihr sind zum Zwecke dieser Untersuchung drei Termine vorgeschlagen worden. Ferner ist ihr aufgegeben worden, sich für den Fall der Nichteinhaltung der vorgeschlagenen Termine mit einer Frist bis zum 14.3.2007 beim Gesundheitsamt zwecks Untersuchung um einen Termin zu bemühen.
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