Die Rechtsmittel der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 10.07.2019 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindesmutter und der Kindesvater ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst und die übrigen Kosten je zur Hälfte.
II.Dem Kindesvater wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. in Langenfeld ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
III.Beschwerdewert: 3.000 €.
I.
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