1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 17. Dezember 2018, Az.: 4a
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
4. Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsmittelverfahren wird zurückgewiesen.
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