Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 5. Januar 2021 - Az.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für das minderjährige Kind C... B..., geboren am ... 2014, rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von Februar 2020 bis einschließlich Februar 2024 in Höhe von insgesamt 2.889,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 2,291,50 EUR seit dem 11. September 2020 zu zahlen.
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