Die Berufung des Antragsgegners gegen das Urteil des Amtsgerichts Familiengericht Paderborn vom 23.03.2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind marokkanische Staatsangehörige. Sie haben am ####1997 in Marokko die Ehe geschlossen. Sie haben mehrere gemeinsame Kinder.
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