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2013
Sonstige
OLG
OLG Koblenz
OLG Koblenz - Beschluss vom 04.09.2013
13 WF 682/13
Normen:
ZPO
§
122
Abs.
2
;
Vorinstanzen:
AG Sankt Goar, - Vorinstanzaktenzeichen
5 F 171/12
Aufhebung der Verwerfung einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren, da das Rechtsmittel in die falsche Akte geheftet war
OLG Koblenz,
Beschluss
vom 04.09.2013
- Aktenzeichen 13 WF 682/13
DRsp Nr. 2013/20593
Aufhebung der Verwerfung einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren, da das Rechtsmittel in die falsche Akte geheftet war
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