Aufwendungsersatzanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts in einer Unterbringungssache
SchlHOLG, Beschluß vom 17.06.1994 - Aktenzeichen 2 W 168/93
DRsp Nr. 1995/2008
Aufwendungsersatzanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts in einer Unterbringungssache
»Der zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellte Rechtsanwalt kann grundsätzlich die im gerichtlichen Verfahren bei Freiheitsentziehung bestimmten Gebühren nach § 112BRAGO als Aufwendungsersatz verlangen.«