1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (VSNR:) zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 0,5233 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto (VSNR.:) bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland bezogen auf den 31.10.1999 übertragen.
2. Der Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (VSNR.:) in Höhe von 0,0045 Entgeltpunkten unterbleibt.
3. Der Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (VSNR.: ...) in Höhe von 18,1923 Entgeltpunkten (Ost) unterbleibt.
4. Der Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (VSNR.:) in Höhe von 17,5867 Entgeltpunkten (Ost) unterbleibt.
5. Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt jeder Beteiligte selbst.
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