Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 28.2.2019 im Tenor zu Ziffer 1. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kürzung der laufenden Altersversorgung für den Antragsteller bei der Deutschen Rentenversicherung [...], Versicherungsnummer [...], wird mit Wirkung ab dem 01.07.2018 in Höhe von monatlich 490,46 € und ab dem 01.07.2019 in Höhe von monatlich 506,08 € ausgesetzt.
Die Anschlussbeschwerde des Antragstellers und die Beschwerde der weiteren Beteiligten werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller und die weitere Beteiligte je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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