BayObLG - Beschluß vom 11.07.1973 (BReg 1 Z 2/73) - DRsp Nr. 1996/16446
BayObLG, Beschluß vom 11.07.1973 - Aktenzeichen BReg 1 Z 2/73
DRsp Nr. 1996/16446
Hat das Vormundschaftsgericht eine beantragte Genehmigung nur unter aufschiebenden Bedingungen erteilt, findet § 55FGG keine Anwendung, da der Ausschluß der Abänderungsbefugnis sich nach Sinn und Zweck der genannten Vorschrift nur auf bereits wirksame, nicht aber aufschiebend bedingte Genehmigung bezieht.