BayObLG - Beschluß vom 26.07.1979
1 Z 49/79
Normen:
FGG § 55 ;
Fundstellen:
Rpfleger 1979, 455

BayObLG - Beschluß vom 26.07.1979 (1 Z 49/79) - DRsp Nr. 1996/16418

BayObLG, Beschluß vom 26.07.1979 - Aktenzeichen 1 Z 49/79

DRsp Nr. 1996/16418

Die Versagung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Gesellschaftsvertrag hat, solange sie noch abänderbar ist, für sich allein noch nicht die Beendigung der Pflegschaft (§ 1918 Absatz 3 BGB) zur Folge. Dies ist im Falle des § 1829 Abs. 1 Satz 1 BGB aber dann der Fall, wenn der Pfleger dem anderen Vertragsteil die Versagung der Genehmigung mitteilt und damit das bisher schwebend unwirksame Rechtsgeschäft schlechthin unwirksam wird.

Normenkette:

FGG § 55 ;
Fundstellen
Rpfleger 1979, 455