1. Kinder, deren Vermögen ihren persönlichen Feibetrag nach SGB II übersteigt, können nicht quasi ergänzend die den Eltern zustehenden Freibeträge nutzen. Die Regelung des § 12 Abs 2 Satz 1 Nr 1SGB II, nach der die Freibeträge dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinem Partner unabhängig davon wechselseitig zu Gute kommen, ob jeder über eigenes Vermögen verfügt, kann nicht auf die minderjährigen Kinder übertragen werden. Es gibt im SGB II weder ein "Familienvermögen" noch einen "Familienvermögensfreibetrag" als Summe der den Einzelpersonen der Familie zustehenden Freibeträge.
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