Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 19.04.2013 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dülmen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, wie folgt nachehelichen Unterhalt zu zahlen:
a)für Juli 2011:
815,00 € abzüglich gezahlter 611,00 €, davon 159,52 € an die Antragstellerin und 44,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 44,08 € seit dem 05.07.2011 an das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - Das Jobcenter -, Kurt-Schumacher-Straße 379, 45897 Gelsenkirchen
b)für August bis Dezember 2011:
monatlich 815,00 €, davon 159,92 € an die Antragstellerin und je 655,08 € an das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen
c)für Januar bis September 2012:
d) e) f) g)
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|