Auf die Beschwerde der Mutter und die Anschlussbeschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Liebenwerda vom 19.07.2018 (Az.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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