Begründung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Bestehens eines Rechtsschutzinteresses (hier: Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens)
BVerfG, Beschluss vom 09.02.2022 - Aktenzeichen 2 BvR 2027/19
DRsp Nr. 2022/3726
Begründung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Bestehens eines Rechtsschutzinteresses (hier: Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens)
Ein Beschwerdeführer ist angehalten, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen. Ihn trifft eine aus § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92BVerfGG fließende Begründungslast für das (Fort-) Bestehen der Annahme- und Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.