1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Antrag des Antragstellers in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Zossen vom 22.08.2018 abgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde werden unter der Beschwerdeführerin und dem Beschwerdegegner gegeneinander aufgehoben.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 €
1. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Mitübertragung der elterlichen Sorge für ihre eingangs genannte Tochter auf deren Vater, den Antragsteller.
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