Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 10.10.2008 (Az.: 8 F 356/08) dahin abgeändert, dass dem Kindesvater im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe Rechtsanwältin P. zur Vertretung in dem Verfahren beigeordnet wird.
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