I. Die Sache wird dem Senat in der nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung übertragen.
II. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Mutter und Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lingen/Ems vom 21.12.2023 geändert und der Wert für das Verfahren
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