Die Parteien sind Eheleute, die im Verbund mit der Scheidung um nachehelichen Unterhalt streiten.
Die Parteien haben am 16.7.1999 geheiratet. Der Ehe entstammen die Kinder
L. ( * 27.8.1999 ), 6 Jahre,
L. ( * 30.1.2001 ), 4 Jahre, und
L. ( * 5.10.2002 ), 3 Jahre.
Die Parteien leben getrennt, seitdem die Antragsgegnerin in 5/02 zusammen mit den Kindern aus der Ehewohnung ausgezogen ist.
Die Antragsgegnerin ( 37 Jahre ) ist von Beruf Gesangslehrerin. Sie ist ausweislich des Versicherungsverlaufs während der Ehe nicht erwerbstätig gewesen ( VA-Heft Bl. 26 R ) und bestreitet ihren Lebensunterhalt durch Unterhaltsleistungen des Antragstellers und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( SGB II ) von der Stadt Krefeld.
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