OLG Saarbrücken, vom 04.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 UF 86/09
Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der Berechnungsmethode der sog. Dreiteilung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen; Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung hinsichtlich eines Systemwechsels zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Maßgeblichkeit der individuellen Lebensverhältnisse der Ehe zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung für die Bestimmung des nachehelichen Unterhalts; Verstärkung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung jedes Ehegatten im Geschiedenenunterhaltsrecht; Rechtfertigung der Privilegierung des ersten Ehegatten unter dem Aspekt des Kindeswohls
BVerfG, Beschluss vom 25.01.2011 - Aktenzeichen 1 BvR 918/10
DRsp Nr. 2011/2852
Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der Berechnungsmethode der sog. Dreiteilung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen"; Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung hinsichtlich eines Systemwechsels zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Maßgeblichkeit der individuellen Lebensverhältnisse der Ehe zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung für die Bestimmung des nachehelichen Unterhalts; Verstärkung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung jedes Ehegatten im Geschiedenenunterhaltsrecht; Rechtfertigung der Privilegierung des ersten Ehegatten unter dem Aspekt des Kindeswohls
Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3GG).
Tenor
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