Unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdinghausen vom 31.07.2013 wird dem Antragsteller ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L aus N bewilligt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
I.
Der Antragsteller begehrt unter Berufung auf seine derzeitige Erwerbsunfähigkeit und den Bezug von SGB II - Leistungen die Abänderung eines vor dem Amtsgericht Lüdinghausen geschlossenen Vergleichs dahin, dass er dem Antragsgegner ab dem 01.06.2013 keinen Kindesunterhalt mehr zu leisten hat.
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