I. Mit Beschluss vom 18.08.2005 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Säckingen dem Antragsgegner für das Sorgerechtsverfahren Prozesskostenhilfe mit einer monatlichen Ratenzahlungsverpflichtung in Höhe von 15,00 EUR unter Beiordnung von Rechtsanwältin K..., S..., bewilligt.
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