1. Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 9) wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 31.01.2023 -
Die Entscheidungsfromel wird in Ziffer 2. im letzten Absatz wie folgt gefasst:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der ("Versicherung 01") zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht aus konventionellem Deckungskaptial in Höhe von 1.833,32 € auf dem vorhandenen Konto der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr. ...) bezogen auf den 31.08.2021 begründet. Die ("Versicherung 01") wird verpflichtet, diesen Betrag nebst 2,75 % Zinsen seit dem 01.09.2021 bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu zahlen.
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