Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 83. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 2. August 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
I.
Die Beteiligte ist für den Betroffenen unter anderem hinsichtlich der Aufenthaltsbestimmung zum Zweck der Heilbehandlung und Gesundheitssorge zur Betreuerin bestellt. Sie hat die Genehmigung einer weiteren Unterbringung des Betroffenen beantragt. Das Amtsgericht hat die Genehmigung abgelehnt.
Dagegen hat die Beteiligte Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat die Beschwerde verworfen, weil der Betreuerin weder aus eigenem Recht noch namens des Betroffenen ein Beschwerderecht zustehe. Dagegen richtet sich die zugelassene Rechtsbeschwerde des Betroffenen.
II.
Die Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht.
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