1. Die Beschwerde der Kindsmutter gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bayreuth vom 30.01.2024, Az.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
5. Der Antrag der Kindsmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
Gegenstand der Beschwerde ist die Benennung des Geburtsnamens des am ...2023 geborenen männlichen Kindes.
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