Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schweinfurt vom 24.08.2022 wird aufgehoben.
2.Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
3.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 Euro festgesetzt.
I.
Mit ihrer Beschwerde wendet sich die zunächst vom Familiengericht mit zwei Beschlüssen vom 13.06.2022, Az.
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