OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.12.2022
13 UF 116/22
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 158 Abs. 3 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 21.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 95/22

Beschwerde gegen eine UmgangsregelungPflicht zur Bestellung eines geeigneten Verfahrensbeistandes für ein KindKind unter drei Jahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2022 - Aktenzeichen 13 UF 116/22

DRsp Nr. 2023/1399

Beschwerde gegen eine Umgangsregelung Pflicht zur Bestellung eines geeigneten Verfahrensbeistandes für ein Kind Kind unter drei Jahren

Bei Kindern unter drei Jahren, die ihren Willen noch nicht oder nur ganz begrenzt äußern können, ist ein Verfahrensbeistand grundsätzlich erforderlich.

1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 21.06.2022 - 20 F 95/22 - in der Fassung des Beschlusses vom 07.07.2022 und das Verfahren, auf dem er beruht, aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Nauen zurückverwiesen.

2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen obliegt dem Amtsgericht die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.

4. Dem Antragsteller wird für die Rechtsverteidigung im Beschwerderechtszug Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt und Rechtsanwältin D... S... in ... als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; FamFG § 158 Abs. 3 Nr. 1;

Gründe:

I.

Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Regelung des Umgangs des Antragstellers mit dem in ihrem Haushalt lebenden gemeinsamen Sohn N....