Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 21. Dezember 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der persönliche Umgang der Antragstellerin mit den Kindern N..., geboren am ... 2006, A..., geboren am ... 2011, und H..., geboren am ... 2015, bis zum 31. Oktober 2023 ausgeschlossen wird.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den erstinstanzlich angeordneten Umgangsausschluss und beantragt die Regelung von Umgang mit ihren drei Kindern N..., A... und H....
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