Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 14.04.2021 abgeändert.
Auf Antrag des Vaters wird die elterliche Sorge für das am 11.07.2011 geborene Kind F... Krumpelt beiden Eltern gemeinsam übertragen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz haben die Eltern je zur Hälfte zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 € festgesetzt.
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