Die Beschwerde der Antragstellerin vom 31. Januar 2020 und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners vom 20. Januar 2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Herne-Wanne vom 17. Dezember 2019 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auch endgültig auf 11.172,00 € (Beschwerde der Antragstellerin: 2.604,00 €, Anschlussbeschwerde des Antragsgegners: 8.568,00 €) festgesetzt.
II.Der Antragstellerin wird hinsichtlich der ihr gewährten Verfahrenskostenhilfe aufgegeben, beginnend mit dem 01.11.2020 eine Rate in Höhe von 61,00 € monatlich zu zahlen.
Dem Antragsgegner wird hinsichtlich der ihm gewährten Verfahrenskostenhilfe aufgegeben, beginnend mit dem 01.11.2020 eine Rate in Höhe von 154,00 € zu zahlen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|