1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Zweigstelle Eisenhüttenstadt, vom 30.12.2022 -
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 1.605 Euro festgesetzt.
1. Die Antragstellerin beanstandet das Unterbleiben des Wertausgleichs eines Anrechts des Antragsgegners bei einer mit Hauptsitz in Irland ansässigen Versorgungsträgerin bei der Scheidung als unzutreffend.
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