Der Beschluss vom 05.10.2023 sowie der Kostenansatz des Amtsgerichts Landshut vom 04./06.07.2023 (KR III) werden aufgehoben.
I.
Der Antragsteller hat mit Schriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten vom 17.12.2021 die Scheidung von der Antragsgegnerin beantragt. Diese machte am 17.12.2021 ihrerseits Auskunftsansprüche zur Ermittlung des nachehelichen Unterhalts sowie zur Höhe des Zugewinnes (Güterrecht) geltend; diese Folgesachen, auch der Versorgungsausgleich, werden vom Amtsgericht in getrennten Sonderheften geführt.
In der Scheidungssache kam es zu Terminierungen und Terminsverlegungen. Mit Verfügung vom 14.09.2022 hob das Amtsgericht den auf den Folgetag bestimmten Termin wegen "Erkrankung des Richters und Erledigterklärung der Auskunftsstufe" auf.
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