Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 26. Familiensenats des Oberlandesgerichts München vom 24. November 2009 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 2 zurückgewiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Das Verfahren betrifft die elterliche Sorge für den am 27. Januar 2000 geborenen Maximilian.
Das Sorgerecht für das nichtehelich geborene Kind stand allein der Mutter zu. Der Vater hatte bis Anfang 2004 regelmäßige Kontakte zu dem Kind. Von 2004 bis Mitte 2006 verbüßte er eine Haftstrafe. Danach hatte er gelegentlich, aber unregelmäßig Umgang mit dem Kind.
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