1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 16.07.2010 (1 F 82/10) wird zurückgewiesen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Aufwendungen der Beteiligten werden nicht erstattet.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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