Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freising vom 27.04.2023, Az.:
Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben. Die außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,- € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller sind seit 01.12.2014 verpartnerte Lebenspartner.
Das betroffene Kind wurde am 26.12.2022 von einer Leihmutter im Bundesstaat Kalifornien, der weiteren Beteiligten, ausgetragen.
Durch Beschluss des Obersten Gerichts des Bundesstaats Kalifornien für den Bezirk Los Angeles vom 21. November 2022, Fall-Nr. ...49, wurde den Antragstellern die ausschließliche Elternschaft für dieses Kind einschließlich der elterlichen Sorge zuerkannt. Sie beantragen die Anerkennung dieser Entscheidung gem. § 108 Abs. 2 FamFG.
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