Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Das mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hildesheim vom 1. März 2010 bestellte Jugendamt des Landkreises H. wird auf seinen Antrag als Pfleger entlassen. Zum Pfleger mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung wird nunmehr der Betreuungsverein H. e.V., H. bestellt.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die nach §§ 58, 59 FamFG zulässige Beschwerde ist begründet.
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