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2003
Sonstige
OLG
OLG Koblenz
OLG Koblenz - Beschluss vom 09.09.2003
9 UF 489/03
Normen:
FGG
§
50
§
19
;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2004, 62
Bestellung eines Verfahrenspflegers
OLG Koblenz,
Beschluss
vom 09.09.2003
- Aktenzeichen 9 UF 489/03
DRsp Nr. 2005/3502
Bestellung eines Verfahrenspflegers
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach §
50
FGG
ist als Zwischenentscheidung nicht nach §
19
FGG
anfechtbar.«
Normenkette:
FGG
§
50
§
19
;
Fundstellen
OLGReport-Koblenz 2004, 62
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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