Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 16.08.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Paderborn vom 11.07.2022 (
Der Teilbereich der Sorge "Beantragung von Hilfen zur Erziehung" wird mit Einverständnis der Vormünder auf das Jugendamt der Stadt A, J.-straße ##, ##### A, als Pfleger übertragen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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