I.
Das Amtsgericht bestellte am 13.1.2003 auf Anregung des Vermieters der Betroffenen für diese auf die Dauer von fünf Jahren vier Mitarbeiterinnen eines Betreuungsvereins, jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis, als Betreuerinnen für die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge je für psychiatrische Behandlung sowie Wohnungsangelegenheiten.
Das Landgericht hat die von der Betroffenen hiergegen eingelegte Beschwerde am 28.4.2003 zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung richtet sich die weitere Beschwerde der Betroffenen.
II.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|