Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Versorgungsausgleich leicht gemacht
Versorgungsausgleich leicht gemacht
SICHERHEIT GEWINNNEN UND HAFTUNGSFALLEN VERMEIDEN
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Start
Praxisleitfaden
Tabellen
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Start
Praxisleitfaden
Tabellen
Arbeitshilfen
Rechtsprechung
Gesetze
Rechtsprechung
2005
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 21.04.2005
20 WF 43/03
Normen:
ZPO
§
114
;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1099
Vorinstanzen:
AG Pforzheim, vom 11.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
1 F 65/03
AG Pforzheim, vom 11.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
1 F 65/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Scheidungsverbundes; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
OLG Karlsruhe,
Beschluss
vom 21.04.2005
- Aktenzeichen 20 WF 43/03
DRsp Nr. 2006/10379
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung einer Folgesache außerhalb des Scheidungsverbundes; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung
»Die Geltendmachung einer zivilprozessualen Folgesache außerhalb des Scheidungsverbunds ist nicht mutwillig.«
Normenkette:
ZPO
§
114
;
Vorinstanz: AG Pforzheim, vom 11.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
1 F 65/03
Vorinstanz: AG Pforzheim, vom 11.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen
1 F 65/03
Fundstellen
FamRZ 2005, 1099
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Versorgungsausgleich leicht gemacht" abrufen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Versorgungsausgleich leicht gemacht
Versorgungsausgleich leicht gemacht
Bestellformular
Bezugszeitraum 12 Monate
14 Tage-Test kostenlos
19,95 Euro mtl. zzgl. 7% USt.
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen