Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Gewaltunzucht und wegen versuchter Gewaltunzucht zur Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten mit der Rüge der Verletzung sachlichen Rechts. Sie hat teilweise Erfolg.
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