BGH - Beschluß vom 18.04.1973 (4 StR 135/73)
1. Die Rüge, das Landgericht habe bei der Zeugenvernehmung des Polizeimeisters K. gegen den § 250 StPO verstoßen, kann nicht durchgreifen. Zwar ist gemäß § 69 StPO ein Zeuge bei seiner Vernehmung zur Sache zunächst [...]