Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Bitburg bestimmt.
I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind getrenntlebende Ehegatten. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ging am 31.03.2023 beim Amtsgericht Heidelberg ein und wurde der Antragsgegnerin am 20.06.2023 zugestellt.
Mit Schriftsatz vom 28.06.2023 teilte der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin mit, diese habe ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Bitburg. Das Amtsgericht Bitburg sei daher gemäß § 122 Nr. 4 FamFG ausschließlich zuständig. Nach Anhörung der Beteiligten hat das Familiengericht Heidelberg auf Antrag des Antragstellers das Verfahren mit Beschluss vom 18.07.2023 an das Amtsgericht Bitburg verwiesen, das das Verfahren mit Beschluss vom 31.07.2023 übernommen hat.
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