Das Beschwerdeverfahren wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens des Tribunal Judiciaire de T. (22/00358) ausgesetzt.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die elterliche Sorge für den 5-jährigen Y. und die 2-jährige F.
Die Antragstellerin (im Folgenden: Mutter) und der Antragsgegner (im Folgenden: Vater) sind die Eltern der Kinder Y. und F. Aufgrund Sorgeerklärungen vom 01.09.2017 und 16.12.2020 übten sie die elterliche Sorge gemeinsam aus.
Zuletzt lebten die Eltern gemeinsam in Frankreich. Am 01.11.2021 zog die Mutter mit den Kindern nach Deutschland.
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