OLG Karlsruhe - Beschluss vom 16.06.2023 (20 UF 80/23)
1. Der Antragsgegner ist des eingelegten Rechtsmittels der Beschwerde verlustig und hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 2. Der Verfahrenswert wird für beide Instanzen auf jeweils 24.207 € festgesetzt. [...]