Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Germersheim vom 20. November 2012 in Ziffer 2 des Tenors geändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (Vers. Nr. !K 006) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 6,3966 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ! D 500 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 30. 11. 2011, übertragen.
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